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Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software

Deutschland

Bundesverwaltungsamt lädt zum Review des Migrationsleitfadens 4.0 ein

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat öffentlich zu einem Review des Entwurfs für eine  Version 4 des Migrationsleitfadens aufgerufen. Dazu gehört auch das Begleitdokument "Rechtliche Aspekte der Nutzung, Verbreitung und Weiterentwicklung von Open-Source-Software". Interessierte können noch bis zum 31. Januar 2012 Anmerkungen an das BVA senden.
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LG Berlin: Veränderung von GPL-Software eines Routers grundsätzlich zulässig (Fritz!Box)

Von: Benjamin Roger
 
Das LG Berlin hat mit Urteil vom 8. November, dessen schriftliche Fassung nun vorliegt, entschieden, dass AVM keine urheber- oder markenrechtlichen Ansprüche gegen die Modifikation der unter GPL stehenden Software seiner Fritz!Box-Router geltend machen kann. Lediglich zu einem kleinen Teil wurde der Klage von AVM stattgegeben, weil die streitgegenständliche Software des Herstellers Cybits zu Fehlfunktionen im Interface der Fritz!Box führe und somit die Interessen von AVM wettbewerbswidrig beeinträchtige. Das Gericht schließt sich mit diesem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil der Entscheidung des Kammergerichts in dem vorangegangenen Verfügungsverfahren an.
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LG Berlin, Az. 16 O 255/10

AVM ./. Cybits (Hauptsache)
nicht rechtskräftig

District Court of Berlin, Az. 16 O 458/10

(English Translation, thanks to John Hendrik Weitzmann)
 
Creative Commons-Lizenz „Attribution – ShareAlike 3.0 Unported"
 
 http://www.ifross.org/Fremdartikel/District Court Berlin CC License.txt

Creative Commons Lizenzen in Deutschland gerichtlich durchgesetzt

von: Dr. Till Jaeger

Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 8. Oktober 2010 (Az. 16 O 458/10) die Nutzung eines CC-lizenzierten Fotos wegen eines Lizenzverstoßes verboten. Dies stellt – soweit bekannt – die erste erfolgreiche Durchsetzung einer Creative Commons Lizenz in Deutschland dar.
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CPTN: GPL-Lizenzierung als Voraussetzung für kartellrechtliche Freigabe

von: Dr. Till Jaeger
 
Das Bundeskartellamt hat am 20. April 2011 die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens CPTN gestattet, das von Novell 882 Softwarepatente bzw. Patentanmeldungen erwerben möchte. Hinter CPTN stehen die Softwarekonzerne Microsoft Inc., Oracle Inc., Apple Inc. und EMC Corp., die über eine starke Marktmacht in den Märkten für Betriebssystem und Virtualisierungssoftware verfügen. Es ist geplant, dass CPTN nach dem Patenterwerb aufgelöst wird und die Patente an die Inhaber verteilt. Das Bundeskartellamt hatte in dem Verfahren mit der US-amerikanischen Kartellbehörde des Department of Justice zusammengearbeitet und Änderungen der CPTN-Verträge durchgesetzt, wonach sämtliche Novell-Patente Gegenstand einer Lizenzierung unter der GPL, Version 2,  und der OIN License sein müssen. » Weiter

LG Bochum: Schadensersatzanspruch bei LGPL-Verletzung

Dr. Till Jaeger
 
Das Landgericht Bochum hat in einem Teilurteil vom 20.01.2011 (Az. I-8 O 293/09) der Softwarefirma adhoc dataservice GmbH einen Auskunftsanspruch wegen Verletzung der GNU Lesser General Public License (LGPL) zugesprochen und dabei auch die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs bestätigt. In dem weiteren Rechtsstreit wird noch zu klären sein, wie der Anspruch auf Schadensersatz bei der Verletzung von Open Source-Lizenzen berechnet werden kann. » Weiter

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