Modebranche

BGH erweitert Design-Schutz

Von: Till Kreutzer

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich von der Auffassung verabschiedet, dass für das Design von Gebrauchsgegenständen (wie Mode-, Grafik- oder Industriedesign) hohe Anforderungen an den Urheberrechtsschutz bestehen. Die Entscheidung wirft die Frage auf, ob nun zu befürchten ist, dass die Kreativität solcher Branchen durch einen massiven Anstieg von Urheberrechten erstickt wird.

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