Zweiter Korb: Ausweitung der Geräteabgaben?

Von Dr. Axel Metzger
 
Nach Angaben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries könnte die nächste Urheberrechtsreform ("Zweiter Korb") eine Ausweitung der Geräteabgaben mit sich bringen. Die Ministerin erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass künftig auch solche Geräte abgabepflichtig sein sollen, die zwar nicht zur Herstellung von Privatkopien "bestimmt", hierfür aber "generell geeignet sind". Eine solche Änderung von § 54a Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie die dadurch erreichte Ausweitung der Geräteabgaben kann sinnvoll sein. Der Referentenentwurf zum Zweiten Korb sollte dann aber zugleich sicherstellen, dass eine Ausschüttung der durch die Geräteabgaben eingenommenen Beträge nicht an solche Urheber und Rechtsinhaber stattfindet, die mittels technischer Schutzmaßnahmen (Kopierschutz o.ä.) die Erstellung von Privatkopien verhindern, vgl. die eingehende Stellungnahme des ifrOSS zum Zweiten Korb vom 30.10.200.

Hintergrund:

Geräte- und Leermedienabgaben leisten einen wichtigen Beitrag zum Interessenausgleich im Urheberrecht. Entgegen einer landläufigen Ansicht ist die Erstellung einer Privatkopie auf Grundlage des § 53 UrhG keineswegs kostenlos. Der Nutzer bezahlt für diese Möglichkeit bereits durch den Kaufpreis von Leermedien, Geräten sowie das Entgelt im Kopierladen usw. Die hierbei eingenommenen Abgaben werden durch die Verwertungsgesellschaften anteilig an die Urheber und sonstigen Rechtsinhaber ausgeschüttet. Die Urheber kommen dabei in aller Regel besser weg als bei den vertraglich verhandelten Vergütungen, die sie von ihren Vertragspartnern erhalten. So beträgt etwa der durchschnittliche Anteil eines Buchautors an dem Erlös aus seinem Werk nach dem Verlagsvertrag 10-15%. Die VG Wort schüttet demgegenüber in der Regel 50% der zu verteilenden Einnahmen an den Urheber aus. Man sollte deshalb stets genauer hinschauen, wenn die Rechtsinhaber "stellvertretend" für ihre Autoren oder sonstigen Urheber eine Einschränkung der Privatkopie - und damit auch eine Reduktion der Geräte- und Leermedienabgaben - fordern. Die Interessen sind hier oftmals gegenläufig.
Darf man also auf eine Rettung der Privatkopie oder sogar des "free flow of information" durch die Verwertungsgesellschaften hoffen? Ja, aber. Ja: weil die Verwertungsgesellschaften helfen können, die gestiegene Attraktivität digitaler Vervielfältigungsstücke auszugleichen. Der Gedanke hat durchaus Charme, den freien Informationsfluss im Internet beizubehalten und hierfür durch Abgaben auf alle relevanten Leermedien und Geräte zu bezahlen. Aber: wenn die Verwertungsgesellschaften eine größere Rolle spielen sollen, dann müssen sie sich fortentwickeln. Es ist selbstverständlich, dass eine Verwertungsgesellschaft nur dann funktionieren kann, wenn sie eine kritische Größe erreicht hat. Das ist der sogenannte Netzwerkeffekt. Gleichwohl würde ein Mehr an Wettbewerb zwischen den Verwertungsgesellschaften helfen, Verkrustungen aufzubrechen und Verwaltungskosten zu senken. In diese Richtung scheint auch das neu erwachte Interesse der Europäischen Kommission an der Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften zu weisen. Innerhalb weniger Wochen hat die Kommission zuletzt die Schaffung einheitlicher Vorschriften für Verwertungsgesellschaften vorgeschlagen und das Santiago-Abgkommen der Musikverwertungsgesellschaften als wettbewerbsrechtlich bedenklich eingestuft.