Wird der Linux-Kernel nicht unter der GPL Version 3 lizenziert?

Von Dr. Axel Metzger
 
Eine Nachricht wie ein Paukenschlag: Diese Woche äußerte sich der Linux-Kernel-Entwickler Linus Torvalds erstmals öffentlich zum Entwurf der FSF für die GPL Version 3. Er halte die Umstellung auf die neue Lizenz für unwahrscheinlich, da er seine Beiträge jedenfalls nicht nach der GPL Version 3 lizenzieren wolle. Der Grund: es sei verrückt, die Lizenznehmer zur Offenlegung ihrer GPG-Schlüssel zu verpflichten. Es fällt schwer, trotz der apodiktischen Aussage, sich vorzustellen, dass der Linux-Kernel im Hinblick auf die Lizenz einen Sonderweg beschreiten wird. Die Äußerung ist wohl eher als Auftakt für die Diskussion der kommenden Monate zu verstehen.

Hintergrund:

Bekanntlich ist der Lizenzhinweis im Code des Linux-Kernel nicht mit dem Hinweis "GPL 2 or any later version" versehen, wie es Ziffer 9 Abs. 2 und der Hinweis am Ende der Lizenz vorsehen. Das heißt, der Kernel kann bei Veröffentlichung der fertigen Version 3 der GPL nicht automatisch nach den Bestimmungen der neuen Lizenz genutzt werden. Vielmehr bleibt es bei Version 2, bis die Kernelentwickler und damit auch Torvalds die entsprechenden Programmbestandteile ausdrücklich unter den neuen Bedingungen verbreiten.
Die FSF ist damit auf die Kernel-Entwickler angewiesen, um das Flaggschiff GNU/Linux unter das Dach der GPL Version 3 zu bringen. Hier dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Das Problem der privaten GPG-Schlüssel dürfte sich dabei kaum als unüberwindbares Hindernis erweisen. Torvalds bezieht sich offenbar auf die neu aufgenommenen Vorschrift zum Digital Rights Management in Ziffer 3 des Entwurfs. Aber: Ziffer 3 kann eigentlich kaum so verstanden werden, dass Verschlüsselungstechniken verhindern werden sollen, die sich auf private Kommunikation beziehen. Dies widerspräche der in Ziffer 3 Abs. 1 klar zum Ausdruck gebrachten Intention der Autoren der Lizenz. Das Problem erscheint als künstlich aufgebauscht. Der Sache muss dies nicht unbedingt schaden. Überspitzt formuliert: wenn dies das größte Problem der Kernel-Entwickler mit der neuen Lizenz sein sollte, dann erscheint eine Einigung als möglich. Die FSF wäre gut beraten, die Formulierung für den nächsten Entwurf, der im Sommer 2006 vorgestellt werden soll, an dieser Stelle leicht zu verändern - als Geste des Entgegenkommens.