Pressekonferenz zur Urheberrechts-Reform

Von RA Olaf Koglin
 
Am Donnerstag, 23. Januar 2003 findet um 11:00 unter der Moderation von Jeanette Hofman eine Pressekonferenz zur Urheberrechtsreform statt.

Teilnehmen werden (in alphabetischer Reihenfolge):

Bundespressekonferenz, Raum II
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin

Um 18:00 wird, voraussichtlich im Kinosaal der Humboldt-Universität, eine öffentliche Diskussion zu diesem Thema stattfinden.

Hintergrund:

Das ifrOSS beschäftigt sich nicht nur rechtswissenschaftlich mit den Rechtsfragen Freier und Open Source Software, sondern nimmt auch - bei parteipolitischer Neutralität - zu rechtspolitischen Fragen Stellung. Bei der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes durch das am 01.07.2002 in Kraft getretene "Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern" (BGBl. I, S. 1155) konnte auf Hinwirken des Instituts in § 32 Abs. 3 S. 3 UrhG die sog. "Linux-Klausel" aufgenommen werden.

Das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU-Richtline 2001/29/CE (Urheberrecht in der Informationsgesellschaft) hat das Institut durch zahlreiche Stellungnahmen bei Anhörungen des Bundesministeriums der Justiz und durch Eingaben an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages - zuletzt vom 13.12.2002 - begleitet. Schwerpunkte der Richtlinienumsetzung ist die digitale Verwertung von Werken einschließlich des umstrittenen Schutzes von Digital Rights Management Systemen. Siehe hierzu auch die Nachricht der Woche vom 15.12.2002: ifrOSS nimmt abschließend schriftlich zur Urheberrechtsreform Stellung.