Petition gegen EU-Direktive zur Vorratsdatenspeicherung

Von Denis Schopper
 
Der niederländische Internetprovider XS4ALL und die European Digital Rights-Initiative (EDRI) haben eine Petition Petition gestartet, die sich gegen die vom EU-Parlament und EU-Rat geplante Direktive zur Vorratsdatenspeicherung wendet.

Hintergrund:

Anlass der Petition ist die Absicht der EU-Kommission, den Rahmenbeschluss über die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten entsprechend einer von EU-Parlament und EU-Rat vorgeschlagenen Direktive massiv auszuweiten. Dazu wurde bereits ein erster Entwurf formuliert. Bislang sahen die Pläne der Innen- und Justizminister der EU-Staaten vor, sämtliche Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, ohne konkreten Verdacht längerfristig auf Vorrat zu speichern. Nach der vorgeschlagenen Direktive sollen nun nicht mehr nur Nummer, Name und Adresse des Nutzers gespeichert werden, sondern auch das Ziel, Datum, Zeit und Zeitdauer der Gespräche bzw. Internet-Nutzung sowie die Art und Mittel der Kommunikation. Darüber hinaus strebt die EU-Kommission das Anfertigen von Bewegungsprofilen an, so soll beispielsweise der Ortswechsel des Handy-Benutzers miterfasst werden. Ziel ist es, bis ins Detail festzuhalten, wie sich eine Person in den Kommunikationsnetzen bewegt. Die vorgeschlagenen Zeiträume, in denen die Datenspeicherung erfolgen soll, liegen bislang zwischen sechs und 48 Monaten.

Gegen diesen Entwurf wollen EDRI und XS4All mit der von ihnen ins Leben gerufenen Petition protestieren. Durch die Petition sollen Kommission und EU-Parlament überzeugt werden, dass es sich bei einer gesetzlichen Verpflichtung zur Vorratsspeicherung nicht um eine angemessen Lösung zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität handele. Darüber hinaus verstoße - laut Ansicht der Initiatoren - die geplante Direktive aufgrund ihrer Unverhältnismäßigkeit in mehrerer Hinsicht gegen Grundrechte, insbesondere den Schutz der Privatsphäre. Somit läge ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vor.