Niederlande: Regierung legt Entwurf zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie vor

Von Axel Metzger
 
Die niederländische Regierung hat einen Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft vom 22.05.2001 vorgelegt. Im Hinblick auf die in Art. 5 der Richtlinie vorgesehen Schrankenvorschriften sieht der Entwurf zur Änderung des "Auteurswet 1912" und des "Wet op de naburige Rechten" zumeist wortgetreue Übernahmen des Richtlinientextes vor. In Art. 16 b Auteurswet soll sich auch künftig die Privatkopieschranke finden. Eine Einschränkung auf analoge Vervielfältigungen wurde nicht aufgenommen. Von besonderem Interesse sind die Vorschriften in Art. 29 a und 29 b Entwurf zum Schutz technischer Maßnahmen in Umsetzung von Art. 6 Richtlinie.

Hintergrund:
Anders als der deutsche und der britische sieht der niederländische Entwurf keine endgültige Regelung zum Verhältnistechnische Schutzsysteme und Schrankenvorschriften vor. Nach Art. 29 a des Entwurfs "können" den Verwendern technischer Maßnahmen künftig im Verordnungswege Verpflichtungen auferlegt werden, die eine Durchsetzung der Schranken bewirken. Das rechtspolitisch schwierigste Thema des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist also in das Ermessen der Exekutive gestellt.
Die Frage der demokratischen Legitimation der neuen Vorschriften ist damit in den Niederlanden noch prekärer als in den anderen europäischen Staaten. Muss man bereits in Deutschland mit Bedauern feststellen, dass die rechtspolitischkontroversen Fragen der Ausweitung oder Begrenzung von Urheberrechten im digitalen Kontext nahezu ohne jede Beteiligung der Öffentlichkeit während der WIPO-Konferenzen im Jahre 1996 getroffen worden sind, so trifft es die Niederlande jetzt noch schwerer: Auch die letzten Spielräume werden hinterverschlossenen Türen verhandelt.