NCCUSL plant Änderungen am UCITA zu Gunsten Freier Software

Von Dr. Till Jaeger

Die NCCUSL (National Conference of Commissioners on Uniform State Laws) hat Änderungen für den UCITA (UniformComputer Information Transaction Act) vorgeschlagen, die Open Source Programme gegenüber herkömmlicher Software privilegieren. Zum einen sollen Beiträge zu Open Source Projekten vom UCITA ausgenommen werden, wie ein offener Brief an die "Open Source Community" verspricht, zum anderen ist geplant, dassdie gesetzlichen Gewährleistungsregeln dann nicht eingreifen, wenn die Softwarekostenlos verbreitet wird. Damit werden die meisten herkömmlichen Vertriebswege von Freier Software erfasst, nicht aber der Verkauf durch die klassischen Distributoren. Die Rechtslage in den USA könnte sich durch eine solche Änderung im Ergebnis der deutschen Rechtslage angleichen. Denn auch hier trifft den kommerziell arbeitenden Distributor eine umfassendere Gewährleistung als denjenigen, der Freie Software unentgeltlich anbietet (vgl. Jaeger, GPL und Haftung - Ohne Verantwortung?). Dem entsprechend hat RedHat heftige Kritik an den Änderungen geübt.

Hintergrund:

Der UCITA ist ein Modellgesetz des Bundes, dass die Vertragbeziehungen bei Softwareverträgen regelt ("contracts"), aber keine reinen Nutzungsrechtseinräumungen. Insofern unterscheidet sich der Begriff "contract" in juristischer Hinsicht von dem Begriff "Vertrag", da im deutschem Recht auch jede Nutzungsrechtseinräumung einen Vertrag darstellt. Der UCITA wurde bislang nur in den Bundesstaaten Maryland und Virgina in geltendes Recht umgesetzt, vgl. NdW v. 02.07.2001.