ifrOSS legt Änderungsvorschläge zur Softpat-Richtlinie vor

Von Dr. Axel Metzger
 
Das ifrOSS hat eine Eingabe an das Europäische Parlament zu den Vorschlägen aus Kommission, Rat und Rechtsausschuss für eine Richtlinie "über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" vorgelegt. Die Eingabe beschränkt sich auf eine Kritik der in den gegenwärtigen Entwürfen vorgesehenen Einzelregelungen und schlägt im Rahmen des jetzt noch politisch Möglichen eine Reihe restriktiver Gesetzesformulierungen vor.

Zu den wichtigsten Vorschlägen im Einzelnen:

    • Art. 3 "Gebiet der Technik": Entgegen des Vorschlags der Kommission sollte eine Positivdefinition der Frage aufgenommen werden, welche Softwareinnovationen einem Gebiet der Technik zugehören. Die Eingabe schlägt vor, nur solche computerimplementierte Erfindungen als technisch anzusehen, die entweder eine technische Lösung für ein technisches Problem substituieren oder eine neue erfinderische Betriebsweise der Hardware lehren.
    • Art. 4 Abs. 3 "Voraussetzungen der Patentierbarkeit": Auch hier schlägt ifrOSS eine restriktivere Formulierung gegenüber dem Kommissionsvorschlag vor. Nach der von der Kommission vertretenen Gesamtbetrachtungslehre kann die Kombination nicht mehr schutzfähiger technischer Elemente (insb. weil nicht mehr neu) mit an sich vom Patentschutz ausgeschlossenen Erfindungen (insb. nicht technischen, aber neuen Inventionen) zur Bejahung von Patentschutz führen. Die Gesamtbetrachtungslehre wird zu Recht kritisiert, führt sie doch im Extremfall zur Anerkennung technischer Schutzrechte auf (weit) überwiegend nicht-technische Neuerungen. Die ifrOSS-Eingabe schlägt vor, keinen technischen Beitrag anzunehmen, wenn der Beitrag zum Stand der Technik überwiegend nicht-technische Aspekte umfasst.
    • Art. 4 a "Ausnahmen von der Patentierbarkeit": Über den Vorschlag des Rates und des Rechtsausschuss des EP hinaus schlägt ifrOSS vor, auch Algorithmen ausdrücklich in den Ausnahmekatalog des Art. 4 a aufzunehmen.
    • Art. 5 Abs. 2 "Form des Patentanspruchs": Entgegen den Vorschlägen des Rates spricht sich ifrOSS gegen die Patentfähigkeit von Computerprogrammprodukten aus. Andernfalls wäre die Ausschlussklausel für Computerprogramme "als solche" in Art. 52 EPÜ und § 1 PatG vollends inhaltsleer.

Hintergrund:

Am 20. Februar 2002 hat die Kommission den "Vorschlag für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" vorgelegt. Maßgeblich für das weitere Verfahren ist nun Art. 251 des EG-Vertrages. Danach ist als nächster offizieller Schritt die Stellungnahme des Parlaments abzuwarten, bevor der Vorschlag dem Rat zugeleitet wird. Dem Vernehmen nach wird im Europäischen Parlament gegenwärtig um die Formulierungen gerungen. Bliebe es bei der Linie, die der Rechtsausschuss dem Parlament vorgeschlagen hat, so könnte die Verabschiedung der Richtlinie relativ rasch über die Bühne gehen, denn die Vorschläge von Rat und Rechtsausschuss unterscheiden sich nur in Einzelfragen.