Gerichtsurteil gegen Privatkopie in Frankreich

Von Dr. Julia Küng
 
Die französische Cour de Cassation (höchstinstanzliches Gericht) hat mit Entscheidung vom 28.2.2006 ein Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben, in dem dieses die Produzenten des Films „Mulholland Drive“ insbesondere dazu verurteilt hatte, die technischen Schutzmaßnahmen von den DVDs zu entfernen, um den Konsumenten die Ausübung ihres Rechts auf Privatkopie zu ermöglichen. Die Cour de Cassation ist dieser Rechtsauffassung nicht gefolgt und hat die Entscheidung aufgehoben und das Verfahren zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Hintergrund:

Das französische Urheberrecht sieht ebenso wie das deutsche Urheberrecht vor, dass einzelne Vervielfältigungen eines Werkes unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. So bestimmen die Artikel L. 122-5 und 211-3 des französischen Urheberrechtsgesetzes (Code de la propriété intellectuelle), dass der Urheber die Herstellung von Kopien zum rein privaten Gebrauch des Kopienherstellers nicht verbieten kann. Auf diese Bestimmungen berief sich auch der Kläger, der eine gekaufte „Mulholland Drive“-DVD kopieren wollte, dies aber wegen des Kopierschutzes nicht konnte.

Während das Berufungsgericht die Rechtsauffassung des Klägers teilte und seiner Klage auf Entfernung des Kopierschutzes von allen DVDs sowie auf Schadenersatz stattgab, konnte sich die Cour de Cassation dieser Auslegung des französischen Urheberrechts nicht anschließen. Die Cour de Cassation sieht in der urheberrechtlichen Erlaubnis an den Nutzer zur Herstellung von Privatkopien nur eine Ausnahme vom Urheberrecht, nicht aber ein absolutes Recht. Nur in dem Ausmaß, in dem eine solche Vervielfältigung die normale Verwertung des Werks und die berechtigten Interessen des Urhebers nicht beeinträchtige, sei sie im Lichte der europarechtlichen Vorgaben auch erlaubt.

Zwar hat das Berufungsgericht nun noch einmal – in neuer Besetzung – über den Fall zu entscheiden. Die Cour de Cassation hat jedoch bereits deutlich gemacht, dass es in Anbetracht der für das Urheberrecht bestehenden Risiken durch die neuen digitalen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Bedeutung, die die Verwertung eines Werks auf DVD für die Rückeinnahme der Produktionskosten habe, nicht möglich ist, die Filmproduzenten dazu zu zwingen, den Kopierschutz zu entfernen.