DVD-Kopiersoftware legal?

Von Dr. Julia Küng
 
Seit letztem Dienstag ist die Film-Kopiersoftware „RealDVD“ auf dem Markt. Die von RealNetworks entwickelte Software entfernt den Kopierschutz (die CSS-Verschlüsselung) und ermöglicht so das Kopieren von Filmen von DVDs auf Computer. Im Unterschied zu sonstigen DVD-Kopierprogrammen kann der Kopieinhaber jedoch nicht beliebig über seine Kopie verfügen, sondern RealDVD fügt der Filmkopie eine eigene Verschlüsselung hinzu, welche deren Vervielfältigung und damit auch deren Weitergabe verhindert.

Die großen Filmstudios laufen dennoch Sturm gegen den Vertrieb der Software und so hat die Motion Picture Association of America (MPAA) im Namen mehrerer großer Hollywood-Studios (zB Walt Disney, Universal, Warner Bros, Paramount, Fox und Viacom) Klage, sowie einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen RealNetworks eingereicht. Mit diesen Maßnahmen soll das Verbot des weiteren Vertriebs dieser Software erzielt werden. Doch RealNetworks hatte zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bereits gerichtliche Schritte gesetzt und begehrt in der seinerseits gegen die großen Hollywood-Studios und die DVD Copy Control Association (DVD CCA) eingebrachten Klage die Feststellung, dass „RealDVD“ rechtskonform ist.

Hintergrund:

Zentraler Streitpunkt in den anhängigen Verfahren ist, ob RealNetworks mit seiner Software “RealDVD” eine Kopierschutzmaßnahme umgeht oder nicht. Bereits im Jahr 2007 war ein Gerichtsverfahren mit ähnlichem Gegenstand abgeführt worden: Das Unternehmen „Kaleidescape“ hatte im März 2007 einen Rechtsstreit gegen die DVD CCA gewonnen, in welchem es um die Zulässigkeit eines ähnlichen Kopierverfahrens ging, an dessen Ende ebenfalls eine Verschlüsselung der Kopie stand. Das angerufene US-Gericht hatte dieses Kopierverfahren als zulässig erachtet, zumal es nicht gegen das License Agreement der DVD CCA für den Kopierschutz Content Scramble System (CSS) verstoßen habe. Das Berufungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Wie das Institut für Urheber- und Medienrecht (München) am 29.05.2007 (unter Bezugnahme auf eine Pressemitteilung des finnischen Rechtsanwalts Mikko Välimäki) publiziert hat, hatte auch bereits ein finnisches Gericht über die Umgehung von CSS-Verschlüsselungen zu entscheiden und sprach damals aus, dass CSS-Verschlüsselungen überhaupt keine wirksamen technischen Maßnahmen darstellen. Begründet wurde dies damit, dass seit 1999 Software im Internet kostenfrei zu erhalten gewesen sei, um CSS zu umgehen und entsprechende Software mittlerweile auf Computern vorinstalliert angeboten werde. Von Relevanz ist dies insofern, als auch nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA, § 1201) nur die Umgehung „wirksamer technischer Maßnahmen“ verboten ist. Auch dies könnte ein durchaus relevanter juristischer Aspekt in den nun anhängigen Verfahren werden.

Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass das mit den RealDVD-Streitigkeiten befasste Gericht tatsächlich ein einstweiliges Verkaufsverbot für RealDVD ausgesprochen hat – dieses gilt nach derzeitigem Stand jedoch nur bis heute, Dienstag, um dem Gericht Zeit zu geben die Anspruchsgrundlagen zu prüfen. Indizwirkung hat diese Einstweilige Verfügung aufgrund der kurzen Dauer noch keine.