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Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software

Artikel zum Thema GPL

LG Berlin: Veränderung von GPL-Software eines Routers grundsätzlich zulässig (Fritz!Box)

Von: Benjamin Roger
 
Das LG Berlin hat mit Urteil vom 8. November, dessen schriftliche Fassung nun vorliegt, entschieden, dass AVM keine urheber- oder markenrechtlichen Ansprüche gegen die Modifikation der unter GPL stehenden Software seiner Fritz!Box-Router geltend machen kann. Lediglich zu einem kleinen Teil wurde der Klage von AVM stattgegeben, weil die streitgegenständliche Software des Herstellers Cybits zu Fehlfunktionen im Interface der Fritz!Box führe und somit die Interessen von AVM wettbewerbswidrig beeinträchtige. Das Gericht schließt sich mit diesem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil der Entscheidung des Kammergerichts in dem vorangegangenen Verfügungsverfahren an.
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Google, GPL and the Market of Mobile Telephony

Dr. Till Jaeger
 
Recent days have brought under the spotlights some interesting developments that invoke GPL licensing, at least partly. Unsurprisingly, Google’s purchase of Motorola Mobility has been receiving massive media attention. And as part of an ongoing debate, commentator Florian Müller argues that Linux developers can legally attack manufacturers of Android-based mobile phones for violating the GPL license in case those manufacturers have once breached the GPL conditions. » Weiter

Google, GPL und der Mobilfunkmarkt

Von Dr. Till Jaeger
 
Dieser Tage sind zwei Meldungen mit Bezug zum Mobilfunkmarkt aufgefallen, die auch die Lizenzierung unter der GPL betreffen. Für große Aufmerksamkeit sorgte die Nachricht von dem Erwerb von Motorola Mobility durch Google, von geringerer Bedeutung, aber auch in diesem Kontext zu sehen, ist die Behauptung von Florian Müller, Hersteller von Mobiltelefonen mit Android-Betriebssystem könnten von Linux-Entwicklern wegen GPL-Verletzung verklagt werden, wenn in der Vergangenheit einmal ein GPL-widriger Vertrieb eines Produkts erfolgt sei.
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GPL-Verletzung durch Android-Code?

von: Stefan Labesius
 
Android entwickelt sich zu einem fruchtbaren Boden für juristische Auseinandersetzungen. Erst vor einigen Tagen hat Microsoft bekannt gegeben, dass wegen möglicher Patentverletzungen bei der Implementierungen von Technologien in  dem Mobilgerätebetriebssystem gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Aber auch mögliche Verstöße gegen die GPL durch das unter der Federführung von Google entwickelte Betriebssystem wurden jüngst vorgebracht.
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"Taking licenses seriously" - Soll jede GPL-Verletzung abgestellt werden?

Von: Benjamin Roger
 
Die förmliche Mitteilung eines VLC-Entwicklers an Apple, dass die Verbreitung des Programms im App Store den einschlägigen Lizenzbedingungen der GPL zuwiderlaufe, hat erneut die Schwierigkeiten aufgezeigt, Open Source Software auf Apples mobile Geräte zu bringen. Weil VLC nun aller Voraussicht nach aus dem App Store schlicht entfernt werden wird, hätten nicht wenige Entwickler es lieber gesehen, wenn das Problem pragmatisch ignoriert worden wäre. » Weiter

Alpha 3 der MPL 2.0 kompatibel zu GPL und LGPL

Von: Dr. Till Jaeger
 
Die Mozilla Foundation hat am 21. Oktober 2010 den Entwurf Alpha 3 für eine neue Mozilla Public License 2.0 veröffentlicht. Im Vergleich zu den Vorgängerentwürfen (vgl. Nachrichten der Woche vom 14. Juli 2010 und 14. September 2010) wurde eine Kompatibilitätsklausel zur GPL und der LGPL eingefügt sowie ein auf internationale Bedürfnisse ausgerichtetes Regime für Haftung und Gewährleistung. » Weiter

OLG Düsseldorf entscheidet über das Verhältnis zwischen GPL und Markenrecht

Von: Dr. Till Kreutzer
 
In einem Urteil vom 28. September 2010 hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az. I-20 U 41/09) unter anderem mit der Frage beschäftigt, ob sich aus der GPL eine Lizenz zur Nutzung einer geschützten Marke ergibt. Das OLG (siehe im Urteil Seite 14) lehnte dies ab, die GPL verleihe dem Nutzer lediglich eine urheberrechtliche Nutzungslizenz, auch eine konkludente Gestattung zur Markennutzung könne man ihr nicht entnehmen.  » Weiter

Erste streitige Durchsetzung der GPL in den USA

Von: Benjamin Roger
 
Am 27.7.2010 hat ein New Yorker Gericht der Klage der Entwickler von Busybox stattgegeben und den Elektronikhändler Westinghouse wegen einer Urheberrechtsverletzung zu Unterlassung und Schadensersatz verurteilt. Damit hat zum ersten Mal ein US-amerikanisches Gericht in einem streitigen Verfahren die Gültigkeit der GPL bestätigt, nachdem bisher alle Verfahren durch Vergleiche erledigt worden waren. Auch wenn das Gericht in diesem Versäumnisurteil nicht auf die Begründetheit des Klägervortrags eingeht, kann es wohl doch als Bestätigung der Gültigkeit der Lizenz im US-amerikanischen Rechtssystem verstanden werden. » Weiter